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Modernisieren mit Köpfchen

Sie wohnen gern in Ihrem Haus? Dann haben Sie bestimmt viele Ideen und Wünsche, wie Bewährtes verbessert werden könnte. Mit dem Programm 141 fördert die KfW die Modernisierung und Instandsetzung Ihrer Wohnung bzw. Ihres Wohngebäudes oder den Kauf eines neu sanierten Wohngebäudes oder Eigentumswohnung.

Ihr KfW-Darlehen umfasst 100 % der förderfähigen Kosten, bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten wird auch die Verbesserung der Außenanlagen finanziert, z. B. von Grünanlagen und Spielplätzen.

Ihre Vorteile

  • Zinssatz ab 2,36 % effektiv pro Jahr
  • wahlweise 5 oder 10 Jahre Zinsbindung
  • kostenfreie, außerplanmäßige Tilgung möglich

Diese Förderung kommt Ihnen als Privatperson jeden Alters und Familienstands zugute, nicht nur, wenn Sie Wohnungseigentümer oder Eigenheimbesitzer sind. Auch als Mieter können Sie mit Zustimmung Ihres Vermieters modernisieren.

Den Antrag stellen Sie, bevor Sie kaufen oder modernisieren/instand setzen, bei Ihrer Hausbank. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird das Darlehen ebenfalls durch Ihre Hausbank bereitgestellt.

Nicht gefördert werden

  • Umschuldungen bestehender Darlehen,
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener/abgeschlossener Vorhaben,
  • Ferien- und Wochenendhäuser,
  • gewerblich genutzte Flächen.

Maßnahmen

Programm 141 fördert alle Maßnahmen, die das Wohnen angenehmer machen und mit denen Sie Ihre Wohnung(en) modernisieren bzw. instand setzen. Bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten kann hierzu auch die Neugestaltung von Außenanlagen zählen. 

Folgendes wird finanziert:

  • Erwerb von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen
  • Modernisierung und Instandsetzung, z. B. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation, Wasserversorgung, Fußböden, bauliche Maßnahmen nach einen Teilrückbau, z. B. Dachaufbau
  • Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, z. B. An- und Ausbau von Balkonen/Loggien,
  • Barrierereduzierung, z. B.  Nachrüstung von Aufzügen, Wohnungszuschnitt
  • Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern (ab 3 Wohneinheiten), z. B. Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen
  • Verbesserung Energieeffizienz, z. B. Fenster
  • Behebung baulicher Mängel, z. B. die Reparatur und Erneuerung von Fenstern und Fußböden,
  • bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz
  • Sanierung der Abwasserkanäle einschließlich Dichtheitsprüfung
  • Erneuerung von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch notwendigen Maßnahmen (beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen)

Bei der Durchführung dieser Maßnahmen sind die baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten. Detaillierte Erläuterungen und weitere Beispiele geförderter Maßnahmen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Programm (unter "Dokumente").

Bei einem Kauf sind die an Ihrem Objekt erfolgten Modernisierungen im Kaufvertrag gesondert auszuweisen.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe Ihrer Modernisierungs- und Instandsetzungskosten nicht übersteigen.

Für Arbeiten an der Gebäudehülle von Altbauten empfehlen wir die Programme 151, 152 oder 430. Für alle Arbeiten zur Barrierereduzierung im Wohnumfeld stehen auch die Programme 155 oder 455 zur Verfügung.

Alle weiteren Informationen wie Konditionen, Merkblätter, Antragsformular oder Tilgungsrechner finden Sie auf der Seite der KfW Privatkundenbank.



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